Besteuerung von Kryptowährungen – Was Sie wissen sollten

Veröffentlicht: Oktober 19, 2024

In den letzten Jahren haben Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und andere digitale Vermögenswerte immer mehr an Bedeutung gewonnen. Sie haben sich als Alternative zu traditionellen Währungen etabliert und erfreuen sich sowohl bei Investoren als auch bei Unternehmen zunehmender Beliebtheit. Mit der steigenden Popularität und dem wachsenden Handelsvolumen entstehen jedoch auch immer mehr Fragen zur steuerlichen Behandlung dieser digitalen Vermögenswerte. Die große Frage, die viele Anleger beschäftigt: Wie werden Kryptowährungen steuerlich behandelt?

Insbesondere in Österreich hat sich durch neue gesetzliche Regelungen, die am 1. März 2022 in Kraft getreten sind, einiges geändert. Diese Änderungen haben eine klare Grundlage geschaffen, um die Besteuerung von Kryptowährungen an die bestehende Besteuerung von Kapitalvermögen anzupassen. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und wie sie sich auf den Handel und die Erträge aus Kryptowährungen auswirken.

Wichtig: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Jeder Fall ist individuell zu betrachten, und für konkrete Entscheidungen sollten Sie unbedingt eine fachliche Beratung in Anspruch nehmen.

Was zählt als Kryptowährung?

Bevor wir auf die Details der Besteuerung eingehen, ist es wichtig zu verstehen, wie Kryptowährungen in Österreich definiert werden. Laut der neuen Gesetzgebung handelt es sich bei Kryptowährungen um „digitale Darstellungen eines Werts, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert werden“. Kryptowährungen sind kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern werden von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert und können elektronisch übertragen, gespeichert und gehandelt werden.

Diese Definition ist entscheidend, da sie klarstellt, dass Kryptowährungen nicht wie klassische Währungen behandelt werden. Stattdessen gelten sie als Vermögenswerte, deren Gewinne und Erträge bestimmten steuerlichen Regeln unterliegen.

Kryptowährungen als Kapitalvermögen

Seit dem 1. März 2022 gelten Kryptowährungen in Österreich als Kapitalvermögen und unterliegen somit der Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 %. Diese Besteuerung betrifft jedoch nur Kryptowährungen, die nach dem 28. Februar 2021 erworben wurden. Diese Regelung gilt also für sogenanntes Neuvermögen.

Für alle Kryptowährungen, die vor diesem Datum erworben wurden (also Altvermögen), bleibt die alte Regelung in Kraft. Das bedeutet, dass Gewinne aus dem Verkauf von Altvermögen weiterhin steuerfrei sind, sofern die Haltefrist von einem Jahr eingehalten wurde. Anleger, die ihre Kryptowährungen also bereits länger als ein Jahr besitzen, können diese steuerfrei veräußern, solange es sich um Altvermögen handelt.

Diese Differenzierung zwischen Alt- und Neuvermögen ist besonders wichtig, da sie für viele Anleger Klarheit schafft, wann Gewinne versteuert werden müssen und wann nicht.

Steuerfreie Kryptotransaktionen

Ein erheblicher Vorteil der neuen Regelung ist die steuerliche Behandlung von Kryptowährungstauschvorgängen. Früher war jede Transaktion zwischen verschiedenen Kryptowährungen – zum Beispiel der Tausch von Bitcoin in Ethereum – steuerpflichtig. Dies bedeutete, dass bei jedem solchen Tausch ein Gewinn oder Verlust berechnet und besteuert werden musste. Dies machte die Handhabung für viele Anleger kompliziert und führte oft zu Unsicherheiten.

Mit den neuen Regelungen bleibt der Tausch von Kryptowährungen untereinander nun steuerfrei, solange keine Rücktauschung in eine Fiat-Währung wie Euro oder US-Dollar erfolgt. Erst wenn Kryptowährungen in Fiat-Währungen getauscht werden, fällt die Kapitalertragsteuer an.

Beispiel: Marie kauft im April 2022 Ethereum für 3.000 Euro. Im Juni 2022 tauscht sie Ethereum gegen Litecoin. Dieser Vorgang bleibt steuerfrei. Erst wenn Marie ihre Litecoin später gegen Euro zurücktauscht, muss sie auf den entstandenen Gewinn die Kapitalertragsteuer zahlen.

Diese Änderung bringt für viele Anleger eine erhebliche Erleichterung, da sie es ermöglicht, innerhalb des Krypto-Ökosystems flexibel zu handeln, ohne sofort steuerliche Verpflichtungen auszulösen.

Besteuerung von Krypto-Erträgen

Neben dem direkten Handel mit Kryptowährungen gibt es auch andere Formen der Erträge, die im Zusammenhang mit Kryptowährungen stehen. Dazu zählen Mining, Lending und Staking. Diese Aktivitäten generieren Einkünfte, die ebenfalls besteuert werden.

  1. Mining: Einkünfte, die durch das Schürfen neuer Kryptowährungseinheiten (Mining) entstehen, unterliegen der Kapitalertragsteuer von 27,5 %. Dies gilt jedoch nur, wenn das Mining im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung betrieben wird. Sollte das Mining eine gewerbliche Tätigkeit darstellen, so unterliegen die Gewinne dem progressiven Einkommensteuertarif, der bis zu 55 % betragen kann.
  2. Lending und Pool-Staking: Beim Lending werden Kryptowährungen verliehen, während beim Pool-Staking vorhandene Kryptowährungen als Sicherheit zur Verfügung gestellt werden, um das Netzwerk zu unterstützen. Beide Formen der Ertragsgenerierung unterliegen ebenfalls der Kapitalertragsteuer von 27,5 %, sofern ein öffentliches Angebot vorliegt.
  3. Staking, Airdrops und Bounties: Belohnungen aus Staking-Prozessen, Airdrops und Bounties werden steuerlich zunächst mit einem Anschaffungswert von Null behandelt. Erst bei der Veräußerung gegen Fiat-Währungen wird die Kapitalertragsteuer fällig.

Es ist wichtig, dass Anleger diese Ertragsformen korrekt dokumentieren und in ihrer Steuererklärung angeben.

Verlustverrechnung bei Kryptowährungen

Eine weitere wichtige Neuerung ist die Verlustverrechnung. Verluste aus dem Verkauf von Kryptowährungen können mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden, die ebenfalls der Kapitalertragsteuer unterliegen. Dazu zählen beispielsweise Gewinne aus Aktienverkäufen oder Dividenden.

Beispiel: Michael erzielt im Jahr 2022 einen Verlust von 2.000 Euro beim Verkauf von Bitcoin, erzielt jedoch gleichzeitig einen Gewinn von 3.000 Euro aus Dividenden. Michael kann seine Bitcoin-Verluste mit den Dividendengewinnen verrechnen und zahlt nur auf den verbleibenden Gewinn die Kapitalertragsteuer.

Diese Möglichkeit der Verlustverrechnung bietet Anlegern eine wichtige steuerliche Entlastung und sollte in der Steuerplanung berücksichtigt werden.

Dokumentation und Nachweispflicht

Eine der zentralen Anforderungen der neuen Gesetzgebung ist die lückenlose Dokumentation der Anschaffungswerte von Kryptowährungen. Es ist unerlässlich, dass Anleger genau nachweisen können, wann und zu welchem Preis sie ihre Kryptowährungen erworben haben. Ohne diese Informationen kann es bei einer Steuerprüfung zu erheblichen Problemen kommen.

Viele Handelsplattformen bieten mittlerweile umfassende Transaktionsberichte an, die für steuerliche Zwecke verwendet werden können. Es ist ratsam, diese Berichte regelmäßig herunterzuladen und sicher zu archivieren.

Was sollten Anleger jetzt tun?

Angesichts der neuen Regelungen zur Besteuerung von Kryptowährungen sollten Anleger einige zentrale Schritte beachten:

  • Überprüfen Sie Ihre Bestände: Unterscheiden Sie zwischen Alt- und Neuvermögen und stellen Sie sicher, dass Sie für beide Kategorien die steuerlichen Anforderungen erfüllen.
  • Dokumentieren Sie Ihre Transaktionen: Halten Sie Transaktionsdaten, insbesondere die Anschaffungswerte und Erwerbszeitpunkte, lückenlos fest.
  • Konsultieren Sie einen Steuerberater: Da steuerliche Fragen immer individuell sind, sollten Sie im Zweifel einen Steuerberater hinzuziehen, der Sie bei der korrekten Steuererklärung unterstützt.

Fazit

Die neuen steuerlichen Regelungen zur Besteuerung von Kryptowährungen bieten sowohl Erleichterungen als auch Herausforderungen für Anleger. Besonders die Möglichkeit, Kryptowährungen steuerfrei untereinander zu tauschen, und die klare Abgrenzung zwischen Alt- und Neuvermögen schaffen mehr Rechtssicherheit. Dennoch bleibt es entscheidend, die individuellen Steuerpflichten genau zu kennen und eine saubere Dokumentation aller Transaktionen zu führen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung – bei Unsicherheiten sollten Sie stets professionelle Unterstützung hinzuziehen.


Quellen:

  1. Bundesministerium für Finanzen: Besteuerung von Kryptowährungen
  2. Asset Hodler: Kryptowährungen und ihre steuerliche Behandlung
  3. PwC: Update zur Ökosozialen Steuerreform
  4. WTS: Die neue Besteuerung von Kryptowährungen in Österreich

Kryptowährungen und Steuern: Ein Überblick über die aktuellen Regelungen

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